Vorgehensweise bei einem möglichen Anmeldeüberhang

An unserem Grundschulverbund dürfen wir insgesamt 4 erste Klassen einrichten, 3 an der Eichendorffschule, 1 an der Postdammschule.

Für die Eingangsklassen wurde eine Klassenobergrenze von 26 Kindern festgelegt, das heißt es können maximal Anmeldungen von 78 Kindern an der Eichendorffschule und 26 Kindern an der Postdammschule angenommen werden.

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Plätze, kommt es zu einem Anmeldeüberhang und die Schulleitung muss nach einem mit der Schulaufsicht abgesprochenen Verfahren festlegen, welche Anmeldungen angenommen oder abgelehnt werden.

Die Aufnahme an unserem Schulverbund erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
1. Kinder, die dem Bekenntnis angehören (vorrangiges Aufnahmekriterium an Bekenntnisschulen)
2. Besuch der nächstgelegenen Schule
3. Härtefälle
4. Geschwisterkinder
5. Schulwege

danach gleichberechtigt weitere Kriterien:
•Besuch einer Kita in der Nähe der Schule
•ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
•ausgewogenes Verhältnis von Schüler*innen unterschiedlicher Muttersprachen.